Mi, 10.01.2018 , 18:13 Uhr

Bunte Republik Neustadt – Stadt nimmt jetzt Anträge von Veranstaltern entgegen

Dresden - Alle im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Einzelaktivitäten sind zu beantragen und bedürfen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Die Stadt favorisiert die Bespielung einzelner Bereiche – sogenannte „Inseln“ - durch Inselverantwortliche/Veranstalter.

Anträge von Inselverantwortlichen und Veranstaltern nimmt die Stadt bis zum Freitag, 2. März, entgegen. Inselverantwortliche und Veranstalter können natürliche Personen, Gewerbetreibende oder Vereine sein, die ihren Hauptwohnsitz, ihr Geschäft bzw. Lokal oder ihren Vereinssitz im Festgebiet haben.

Einzelveranstalter können ihre Anträge von Montag, 12. März, bis Freitag, 6. April, bei der Stadt einreichen. Nach dem 6. April eingereichte Anträge werden bearbeitet, wenn die Prüfung und Bescheidung der fristgerecht eingereichten Anträge abgeschlossen ist.

Die diesjährige Bunte Republik Neustadt findet von Freitag, 15. Juni, bis Sonntag, 17. Juni, statt.

Informationen zum Antrags- und Erlaubnisverfahren entnehmen Interessierte bitte der Erlaubnispraxis unter www.dresden.de/brn oder der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 51-52 unter www.dresden.de/amtsblatt.