Dresden- Nachdem Medizinstudenten am 13. Januar vor dem Uniklinikum Dresden unangekündigt gegen Querdenker demonstriert haben, sind 22 Bußgeldverfahren gegen Sie erhoben und am Dienstag eingestellt worden.
Den Studenten konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden, vorsätzlich an einer Versammlung mit mehr als den damals erlaubten zehn Personen laut Paragraph 7 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung teilgenommen zu haben. Bei der Entscheidung das Verfahren einzustellen, richtete sich das Ordnungsamt nach dem Paragraphen 170 Absatz 2 Strafprozessordung (StPO) in Verbindung mit dem Paragraphen 46 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die Studenten bekommen in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldbehörde mit der Entscheidung.