Sachsen- Die CDU im Sächsischen Landtag will zum Schutz der Teichwirtschaften im Freistaat notfalls auch Bibern und Fischottern auf den Pelz rücken.
Der Abschuss von Bibern dürfe «im Ernstfall kein Tabu sein», heißt es in einem Positionspapier der Fraktion zur Berufs- und Angelfischerei. Gleiches gelte für Fischotter. Artenschutz dürfe keine Einbahnstraße sein. Es müsse auch möglich sein, an sensiblen Stellen Biberbauten schnell beseitigen zu können. «Die positive Entwicklung bestimmter, geschützter Prädatoren muss Konsequenzen haben. Prädatoren Management ist daher Teil des Wildtiermanagements und damit auch rechtlich eine Naturschutzmaßnahme», hieß es. Biber und Fischotter sind geschützt.Prädatoren ist der Sammelbegriff für Räuber im Tierreich. Fische stehen beim Biber zwar nicht auf dem Speiseplan, er ist ein Vegetarier. Allerdings können Biber erhebliche Schäden in den Teichwirtschaften verursachen. Sie graben etwa Röhren in Teichufer und Dämme und verstopfen Zu- oder Abflüsse von Anlagen. Als größte Fischräuber gelten allerdings Kormorane. Auch hier spricht sich die CDU-Fraktion für eine Überarbeitung einer Verordnung für die Wasservögel aus. Die Regulierung von Prädatoren müsse grundsätzlich auch in Schutzgebieten zulässig sein, hieß es.
Quelle: dpa