Chemnitz – Nachdem den Chemnitzer FC Mitte April die erste Entscheidung des Deutschen Fußballbundes im Zulassungsverfahren für die Drittligalizenz erreicht hatte, legte der Verein fristgerecht Beschwerde ein. Die darin angeführten Gründe wurden von der DFB-Zentralverwaltung jedoch nicht vollumfänglich anerkennt.
Der CFC prüft derzeit, ob Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Dafür hätte der Verein bis zum 15. Mai Zeit.
Nur wenn die vom DFB gestellten Bedingungen fristgerecht erfüllt werden, können die Himmelblauen in der Saison 2017/2018 erneut in der Dritten Liga an den Start gehen.