Chemnitz - Ein Justizbeamter in Chemnitz wurde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Inhaftierten befreit. Die Entscheidung des Amtsgerichts Chemnitz ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden.
Der Vorsitzende Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Tatvorwürfe nicht nachzuweisen waren, nachdem das angebliche Opfer seine Aussage zurückzog. Zuvor hatte die 52-Jährige behauptet, der JVA-Beamte habe sie im März 2022 zum Entkleiden und zu Oralsex aufgefordert. (mit dpa)