Der Beschluss kam auf Grundlage der weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat zustande. Bisher war in Sachsen ein derartiger Service aufgrund der extremen hohen Inzidenzwerte im Lockdown nicht möglich. Die Abholung sollte allerdings möglichst unter freiem Himmel erfolgen, die Bezahlung auf Rechnung oder per Onlineüberweisung vorgenommen werden.