Chemnitz- Die Stadt Chemnitz hat aufgrund der ansteigenden Corona-Zahlen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab Mittwoch. Hier die wichtigsten Punkte:
Allgemeinverfügung für die gesamte Stadt Chemnitz (alle Stadtteile)
- private Zusammenkünfte im eigenen Haushalt sind auf zehn Personen beschränkt
- Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen und privaten Raum sind nur zulässig bis zu 10 Personen, bestehend aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand
- Familienfeiern (wie zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, oder ähnliches) in Gaststätten oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten (inklusive Außenbereich) sind nur mit bis zu 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen zulässig
- keine Betriebs- und Vereinsfeiern im öffentlichen und privaten Bereich erlaubt
- Veranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen, sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 100 Personen erlaubt
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, einschließlich auf Einkaufsboulevards und in Ladengebäuden (während der Öffnungszeiten) mit regelmäßigen Publikumsverkehr sowie an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs
- Sperrstunde für Schank- und Speisewirtschaften von 22.00 Uhr bis zum Folgetag um 5.00 Uhr
- Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten ist verboten
- Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Ausnahmen: Besuche naher Angehöriger auf Geburts-, Kinder-, Palliativstationen sowie in Hospizen
- Erhebung personenbezogener Daten zur Kontaktnachverfolgung ist Pflicht für Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum
Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz könnt ihr auf der Webseite www.chemnitz.de nachlesen.