Fr, 04.03.2022 , 10:15 Uhr

Corona-Lockerungen Sachsen - 3G in vielen Bereichen

Sachsen - Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die Corona-Lockerungen für Sachsen beinhaltet. Die neue Verordnung tritt ab 4. März in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022. Was gilt ab dann in Sachsen? Hier ein Überblick.

Die neue Verordnung sieht keine Schließungen oder allgemeine, von der Bettenbelegung abhängige Maßnahmen mehr vor. Denn laut Sozialministerin Petra Köpping ist "in den kommenden zwei Wochen keine Überlastung der Krankenhäuser zu erwarten". So der aktuelle Stand. Bei einer erneuten Überschreitung der Belastungsgrenzen behält sich die Staatsregierung vor, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Grundlegende Lockerungen

Gastronomie und Beherbergung

Dienstleistungen, Handel, Messen

Sportstätten im Innenbereich

Bädern, Saunen, Dampfsaunen

Clubs und Diskotheken

Kultur, Freizeit, Sport und Großveranstaltungen

Kirchen, Religionsgemeinschaften, Eheschließungen und Beerdigungen

Hier die komplette Verordnung:

www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html