Sachsen- Der Freistaat will die derzeit gültigen Corona- Schutzmaßnahmen im Wesentlichen bis zum 2. April weiterführen. Allerdings soll es keine Kotaktbeschränkungen mehr geben.
Allerdings soll es keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und auch keine Beschränkung der Kapazitäten bei Veranstaltungen mehr geben, sagte Sozialstaatssekretärin Dagmar Neukirch am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Fußballstadien könnten demnach wieder voll ausgelastet werden. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Neukirch rechnete damit, dass mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auch nach dem 2. April - dem Ende einer Übergangsfrist - Basisschutzmaßnahmen wie die
Maskenpflicht in bestimmten Bereichen möglich sind. Das Gesetz soll noch diese Woche auf Bundesebene beschlossen werden. Am Donnerstag will das Kabinett die neue Schutzverordnung mit den geplanten Verlängerungen beschließen, am Freitag soll sie bereits in Kraft treten.
Die Staatssekretärin warnte zugleich davor, die Entwicklung der Pandemie auf die leichte Schulter zu nehmen. Von Montag auf Dienstag habe es in Sachsen 13 889 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und weitere 20 Todesopfer gegeben. «Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor auf einem hohen Niveau.». Auch nach den Prognosen käme es zu keiner Entlastung auf den Intensivstationen mehr, die zunehmende Fall von Neuinfektionen mache sich jedoch beim Ausfall von Personal bemerkbar - auch in den Krankenhäusern selbst. (dpa)