Sachsen- Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass die Umsatzhöchstgrenze für die sogenannte Überbrückungshilfe 3 entfällt.
Somit können Unternehmer, die von den pandemisch bedingten verhängten Schutzmaßnahmen stark betroffen sind, auf Hilfen von maximal 1,5 Millionen Euro pro Monat zurückgreifen. Eine Rückzahlung der Gelder entfällt. Die Regelung gilt unter anderem für die Kulturbranche, Reiseunternehmen und das Gastronomie und Hotelgewerbe. Die Regelungen sollen zunächst bis Juni 2021 Bestand haben.