Di, 15.12.2020 , 17:55 Uhr
Corona-Regeln angepasst - Gesundheitsministerin klärt auf
Sachsen - Ab Mittwoch gelten bundesweit neue Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung preschte dabei ein paar Tage vor. Das Kabinett verschärfte bereits ab Montag die Maßnahmen. Dennoch sind mit dem Beschluss der Bundesregierung auch einige Anpassungen der sächsischen Verordnung nötig gewesen. Was also auch in Sachsen ab morgen zusätzlich gilt, hat Gesundheitsministerin Petra Köpping heute bekannt gegeben.
Zusammengefasst erwähnte die Gesundheitsministerin:
- Lockerungen für Weihnachten sind auf den 24. bis 26. Dezember verkürzt
- Zusammenkünfte an Weihnachten sind im eigenen Haushalt mit bis zu vier weiteren Personen erlaubt
- Verkaufsverbot von Pyrotechnik, das Abböllern von bereits gekaufter Ware ist NICHT verboten
- Frisöre werden geschlossen
- Großhandel bleibt geöffnet, beschränkt auf Gewerbetreibende
- Regelmäßige Tests von Personal in Krankenhäusern, sowie in Alten- und Pflegeheimen
- Liste Notbetreuung wird erweitert um Bestattungsunternehmen und Schwangerschhaftskonfliktberatung
Im Anschluss hat die Gesundheitsministerin nochmal für Klarheit gesorgt, über verschiedene unklare Punkte in der Verordnung, welche die Sachsen nach der Verkündung beschäftigt haben.
- Die erwähnte Maskenpflicht im Freien soll überall dort stattfinden wo sich Menschen begegnen
- Thema Garten- und Blumenmärkte und ob diese Schließen müssen: nur Betriebe mit Eigenproduktion dürfen geöffnet bleiben, damit die Waren nicht verderben
- Abholservice bleibt Restaurants vorbehalten, nicht für den Einzelhandel (Lieferservice bleibt jedoch möglich)
Die komplette Kabinetts-Pressekonferenz vom 15.12.2020 können Sie sich hier nochmal anschauen.