Sachsen- Die derzeit geltenden Corona-Regelungen sind bis 2. April verlängert worden. Das hat das sächsische Kabinett jetzt beschlossen.
Die Verordnung tritt am 18. März 2022 in Kraft und sieht einige Anpassungen vor. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung entfallen unter anderem die Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie bei Versammlungen. Bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich ab sofort die 3G-Regel. Außerdem fällt in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens die Pflicht zur Kontakterfassung weg. An der FFP-2-Maskenpflicht hält die Staatsregierung weiterhin fest. Jedoch gilt hier eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen. Die Maske muss nicht am Platz getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für Eheschließungen
und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels. Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution.
Die Verordnung findet ihr unter dem folgenden Link: www.coronavirus.sachsen.de