Dresden - Viele Dresdner hat es gefreut, als die Maskenpflicht beim Einkaufen entfiel. Nun hat dies vorerst wieder ein Ende.
Die Landeshauptstadt Dresden hat heute, Donnerstag, 29. Juli 2021, am fünften Tag in Folge die 10er Inzidenz überschritten. Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab Sonnabend, 31. Juli 2021, unter anderem wieder folgende Regeln:
- Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes unter anderem in Geschäften und Märkten, bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes, in Kraftfahrzeugen (wenn Personen aus unterschiedlichen Hausständen mitfahren), für Handwerker und Dienstleister in den Räumlichkeiten der Auftraggeber.
- Es greifen wieder Kontaktbeschränkungen. Es dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben sind in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Bei Eheschließungen und Beerdigungen sind bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
- In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Genauso gilt wieder die Testpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, unter anderem in Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätzen, Zirkussen und Spielhallen.
- Die Kontakterfassung im Innenbereich der Gastronomie und in Kantinen ist wieder notwendig.
- Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Volkshochschule können anordnen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen einen Test erfordert.
- Der Betrieb von Dampfbädern und Dampfsaunen ist nur mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen.
Die Regeln werden wieder gelockert, wenn die Inzidenz in Dresden fünft Tage in Folge den Wert von 10 wieder unterschreitet.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden