Dresden- Finanzminister Hartmut Vorjohann legte dem Sächsischen Kabinett am Dienstag einen Entwurf für das »Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie« vor, der auf breite Zustimmung stieß. Der Gesetzesentwurf soll nun zügig in den Sächsischen Landtag eingebracht und noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
»Wir können diese Krisensituation nur bewältigen, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Unser Schutzschirm ist ein wichtiges und starkes Signal zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Wir unterstützen die Städte und Gemeinden im Freistaat nach Kräften und setzen auf ein gemeinsam getragenes Verständnis, die Lasten fair und gerecht zu verteilen«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Auf den 750 Millionen Euro-Schutzschirm für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise hatten sich der Finanzminister und die kommunalen Spitzenverbände am 5. Mai 2020 verständigt.
Die Kommunen sollen mit den finanziellen Hilfen vor allem den zu erwartenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen – insbesondere bei der Gewerbesteuer – sowie den zusätzlichen Kosten durch die Corona-Pandemie begegnen können.
Durch den Schutzschirm sollen kommunale Investitionen, auch zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft, weiter möglich sein. In den finanziellen Hilfen ist zudem ein Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Höhe von rund 60 Millionen Euro enthalten. Die Städte und Gemeinden wiederum lösen ihrerseits ihre Vorsorgerücklage in Höhe von rund 95 Millionen Euro auf.
Die erste Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden in Höhe von 226,2 Millionen Euro soll zusammen mit den Hilfen für pandemiebedingte Mehrausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 147,5 Millionen Euro noch im Sommer ausgezahlt werden. Die zweite Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden steht in Abhängigkeit der Ergebnisse der Steuerschätzung im Herbst. Finanzminister Vorjohann hofft jetzt auf eine zeitnahe Beratung des Gesetzentwurfes im Sächsischen Landtag, damit die Hilfen auch tatsächlich fließen können.
(Quelle: SMF – Sächsisches Staatsministerium der Finanzen)