Mi, 10.03.2021 , 18:10 Uhr

Corona-Schutzimpfung auf Antrag

Sachsen- Schutzimpfungen gegen den Corona-Virus können von Menschen mit erhöhtem Risiko nun auch gesondert beantragt werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Bescheinigung.

Vor wenigen Wochen wurde die Impf-Priorisierung in Sachsen angepasst. Die Impfverordnung des Bundes sieht vor, dass in besonderen Einzelfällen ein Antrag auf Impfung gestellt werden kann. Dies soll besonders den Personen zu Gute kommen, die nicht in den Gruppen der aktuellen Impf-Priorisierung wiederzufinden sind, aber trotzdem ein erhöhtes Risiko tragen. Wird dieses nach ärztlicher Beurteilung für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf festgestellt, darf nach der Antragstellung geimpft werden. Empfänger für die Anträge ist dabei die die Einzelfallstelle des Sozialministeriums.