Di, 31.01.2023 , 14:23 Uhr

Im Gesundheitsweisen bleibt die Testpflicht bestehen

Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen aufgehoben

Sachsen - An diesem Freitag hebt Sachsen wie angekündigt alle landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen auf. Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping mitteilte, sei ein ein Ende der staatlichen Vorgaben geboten. 

Das sagte sie am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden und verwies dabei auf die aktuelle Infektionslage. Die Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt. Sie ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Sachsen erleichtert aber diese Vorgaben. So sind Kinder unter sechs Jahren nicht zum Test verpflichtet.

Am Dienstag gab das Robert Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz für Sachsen mit 43,4 an. Das ist nach Thüringen und Hamburg bundesweit der drittniedrigste Wert. Er gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche an. Binnen 24 Stunden hatten sich in Sachsen 452 Menschen mit dem Coronavirus infiziert.

Laut Köpping sind aktuell 327 Betten auf Normalstationen und 31 auf Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt. Die Tendenz sei in beiden Fällen sinkend. «Das heißt, dass wir keine Überlastung der Krankenhäuser durch Corona haben», sagte die Ministerin. Bundesweit würden Corona-Infektionen nur noch einen Anteil von zwei Prozent an den akuten Atemwegserkrankungen einnehmen.

Mit Aufhebung der landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen endet auch die Isolationspflicht im Fall einer Erkrankung.

Nach Ansicht Köppings bekommt nun jedoch die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Menschen einen höheren Stellenwert. «Wer krank ist, bleibt zu Hause», mahnte die Ministerin. Auch eine freiwillige Isolation sei möglich. Jeder könne sich selbst schützen, das sei oberste Priorität.

Die landesweite Corona-Schutzverordnung in Sachsen gilt formal bis 7. April. Sollte die Regelungen im Infektionsschutzgesetz schneller aufgehoben werden, würde die Testpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen schneller fallen, hieß es. (mit dpa)