Mo, 28.02.2022 , 13:39 Uhr

Das ändert sich ab März in Sachsen

Sachsen- Auch im März dieses Jahres gibt es einige Neuerungen für die Bürger im Freistaat. Welche genau das sind, hier zusammengefasst.

Corona-Lockerungen
Die sächsische Staatsregierung wird am 1. März eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschieden, die am 4. März in Kraft treten soll. Unter anderem sind folgende Lockerungen vorgesehen:

Einschränkungen beim Heckenschneiden

Mit dem 1. März beginnt die sogenannte Schonzeit für Hecken und Bäume. Bis Ende September dürfen keine grundlosen Schnittarbeiten an diesen durchgeführt werden, damit die Bäume und Sträucher als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben. Festgelegt ist das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und können eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller

Mit dem Start der Mopedsaison im März, müssen die Versicherungskennzeichen der Kleinkrafträder gewechselt werden. Ab dem 1. März müssen die blauen Kennzeichen an den Krafträdern durch grüne ersetzt werden. Der Kennzeichenwechsel ist wichtig, da ohne der Versicherungsschutz entfällt und sich Fahrer strafbar machen. Gewechselt werden können die die Versicherungskennzeichen entweder bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Betroffene Fahrzeuge sind unter anderem Roller, Mofas und Mopeds, E-Bikes, Quads, Trikes und E-Roller.

Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte

Am 16. März tritt die viel diskutierte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Sachsen in Kraft. Ungeimpfte sollen bis zu einer Behördenentscheidung dennoch weiterhin in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten dürfen. Das Gesundheitsamt entscheide über das weitere Vorgehen, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Es gebe zunächst keine Arbeitsverbote. 

Am Montag, dem 28. Februar, beginnen die Impfungen mit dem Corona-Impfstoff von Novavax in Sachsen. Bis 5. März können sich prioritär Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich impfen lassen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind.

Letzter Monat für den Corona-Bonus

Aufgrund der Coronapandemie gibt es für einige Berufsgruppen einen finanziellen Bonus. Arbeitgeber können ihren Angestellten einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro auszahlen. Doch wer dies tun möchte sollte sich beeilen, denn die steuerfreie Auszahlung ist nur noch bis zum 31. März möglich. De Corona-Bonus muss unabhängig vom Gehalt gezahlt werden und kann nicht mit diesem verrechnet werden. Berechtigt sin unter anderem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, wobei auch Azubis, Praktikanten und studentische Mitarbeiter einbezogen sind.

Die Uhr wird auf Sommerzeit umgestellt

Die Umstellung von Winterzeit auf Sommerzeit steht am 27. März 2022 an. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, um 02.00 Uhr nachts, wird die Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt. Das bedeutet: In dieser Nacht bekommen wir eine Stunde weniger Schlaf ab. Es ist ratsam, an diesem Tag etwas früher schlafen zu gehen als man es sonst machen würde.