Sachsen - Verbraucherinnen und Verbraucher können sich im August in Sachsen auf verschiedene Änderungen und Neuerungen einstellen. Hier ein Überblick.
Neues Kita-Gesetz
Seit dem 1. August ist in Sachsen ein neues Kita-Gesetz in Kraft. Gemäß diesem Gesetz erhalten die Kommunen in Sachsen eine erhöhte finanzielle Zuwendung vom Land für die Kitas. Nach Angaben des Kultusministeriums vom Montag steigt der Landeszuschuss pro Kind um weitere 218 Euro auf dann jährlich 3.455 Euro für täglich neun Stunden pro Kind. Rückwirkend zum 1. Januar hatte es bereits ein Plus von 200 Euro gegeben - und damit 2023 nun insgesamt 418 Euro mehr. Je 75 Euro sind zur Finanzierung von zusätzlichem Personal für die Schulvorbereitung reserviert. Zudem könnten ab August für die Arbeit mit den Kindern 1.000 Vollzeitkräfte mehr beschäftigt werden, das bedeute im Schnitt 13 Stunden pro Woche mehr je Einrichtung für die pädagogische Arbeit.
Preiserhöhung im öffentlichen Nahverkehr
Die Preise für den öffentlichen Nahverkehr werden im Mitteldeutschen Verkehrsverbund und im Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien teurer. Die Leipziger Verkehrsbetriebe beispielsweise erhöhen die Preise um etwa sechs Prozent.
Modernisierte Berufe zum Ausbildungsstart
Mit dem Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August werden fünf Berufe in Deutschland modernisiert, um den Anforderungen einer digitalen Arbeitswelt gerecht zu werden. Die neu angepassten Ausbildungsordnungen betreffen die Berufe Glasapparatebauer/in, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in, Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin (früher: Verfahrensmechaniker/in - Kunststoff- und Kautschuktechnik), Mediengestalter/-in (Digital und Print) und Steuerfachangestellte/r. Zusätzlich wurde der Beruf der/des Gestalter/-in für immersive Medien neu in den Katalog aufgenommen, der sich mit der Entwicklung von Konzepten und Technologien für Virtuelle und Augmentative Realität (VR und AR) beschäftigt.
Perseiden-Höhepunkt in der Nacht vom 12. auf den 13. August
Die alljährlichen Perseiden, Sternschnuppen, sind zwischen dem 17. Juli und dem 24. August sichtbar. Ihr Höhepunkt wird in der Nacht vom 12. auf den 13. August erwartet. In dieser Nacht können bei klarer Sicht mehr als 100 Sternschnuppen pro Stunde beobachtet werden. Der beste Zeitpunkt ist unmittelbar vor der Morgendämmerung.
Aus für quecksilberhaltige Lampenproduktion ab 25. August
Aufgrund der EU-Richtlinie zur "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" ist ab dem 25. August die Produktion von quecksilberhaltigen Lampen generell verboten. Bisher galten einige Modelle noch für eine 18-monatige Übergangsfrist als Ausnahme.
Tatort kehrt aus Sommerpause zurück
Die beliebte TV-Reihe "Tatort" kehrt voraussichtlich am 27. August wieder ins Fernsehen zurück und wird nach der zehnwöchigen Sommerpause wieder in der ARD ausgestrahlt.
Sonderaktion für Sportvereinsbeitritt bis 31. August
Um mehr Menschen für den Sport zu begeistern und Vereine zu unterstützen, erhalten Neu-Mitglieder einen Sportvereinsscheck über 40 Euro von Bund und Deutschem Olympischen Sportbund. Die Aktion läuft bis zum 31. August, jedoch ist das Kontingent begrenzt.
Ende für bestimmte Leuchtstofflampen und Halogenglühlampen
Aufgrund der EU-Verordnung zur "Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen" dürfen bestimmte Leuchtstofflampen sowie Halogenglühlampen nur noch bis Ende August hergestellt und in den Handel gebracht werden. Wer noch solche Leuchtmittel in der Schublade hat, kann sie aber weiterhin nutzen.
Frist für die Steuererklärung 2021 endet am 31. August
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 läuft am 31. August ab, zumindest für diejenigen, die Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beziehen. Alle anderen, die keine Hilfe beziehen, mussten bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben haben.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung mit Hilfe wurde durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Mai verlängert, um Steuerberater zu entlasten, die durch die Prüfung von Corona-Hilfen in der Pandemie zusätzliche Arbeit leisten mussten.
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen bis 31. August
Unternehmer müssen bis zum 31. August die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe vorlegen.
Umweltbonus für Elektroautos nur noch bis Ende August
Der Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektroautos wird nur noch bis zum 31. August gewährt. Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung ausschließlich Privatpersonen gewährt, die das Fahrzeug privat nutzen.