Fr, 30.12.2022 , 19:19 Uhr

Energiekrise

Das ändert sich im Jahr 2023: Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme

Sachsen - Entlastungen auch bei Öl und Holzpellets

Die Energiekrise macht sich im Winter für Verbraucher/-innen besonders stark bemerkbar. Daher sollen neben den bereits bestehenden finanziellen Entlastungen ab 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wirksam werden.

„Nach aktuellem Stand sollen diese im März 2023 in Kraft treten und bis längstens 30. April 2024 gelten“,

informiert die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2023 sollen rückwirkend im März erstattet werden. Im Entlastungszeitraum soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein gedeckelter Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde gelten. Bei Gas liegt der Preisdeckel bei 12 und bei Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Für den darüberliegenden Verbrauch haben die Nutzer/-innen den gültigen Vertragspreis zu zahlen. Jedoch sollen dabei unrechtmäßige Preisanstiege unterbunden werden können. Danach sollen 2023 die Preise für Strom, Gas und Fernwärme grundsätzlich nicht erhöht werden dürfen, außer der Versorger kann nachweisen, dass eine Preiserhöhung sachlich gerechtfertigt ist.

Neben diesen Entlastungen können im Einzelfall Härtefall-Regelungen für Verbraucher/-innen in Betracht kommen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Dies gilt dann auch für diejenigen, die mit anderen Heizmitteln wie zum Beispiel Öl oder Holzpellets heizen.