Fr, 04.01.2019 , 16:29 Uhr

Das bringt das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Leipzig - Seit Beginn des Jahres gilt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Ein Sofortprogramm, mit dem ein großes bundesweites Problem angegangen werden soll: der Mangel an Pflegefachkräften.

Hauptbestandteil des Gesetzes sind 13.000 neue Stellen, die in der stationären Altenpflege geschaffen werden sollen.
Auch für die Krankenhäuser kommt es zu Neuerungen. Die müssen folglich eine Mindestanzahl an Pflegefachkäften in der Intensivmedizin, der Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie nachweisen.

Doch wie soll das Gesetz nun umgesetzt werden?

Nun gilt dieses Gesetz erst mal nur für die stationären Pflegedienste. Für den ambulanten Bereich ist in dem Gesetzespaket nichts enthalten.

Doch von wem sollen die neuen Stellen besetzt werden? Es wird befürchtet, dass es zu einer Abwanderung kommt. Beispielsweise aus Rehakliniken oder den ambulanten Pflegediensten hin zu den stationären Alten- und Krankenpflegediensten. Um dem entgegen zu wirken, muss der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden.

Das neue Gesetz hat aber auch seine positiven Seiten. So dürfen Krankenhäuser ohne Limit Pflegefachkräfte einstellen und bekommen diese zu hundert Prozent über die Krankenkassen refinanziert. Diese Refinanzierung gilt auch für die Stellen in der stationären Altenpflege.

Diese Menschen müssen aber erst einmal gefunden werden. Denn der Markt ist leer gefegt. Immer häufiger werden deswegen Fachkräfte aus dem Ausland angeworben. Doch das ist nicht die Lösung des Problems. Die liegt in besseren Konditionen für den Pflegeberuf. Und diese können erst durch höhere Vergütung und mehr Fachpersonal geschaffen werden.