Drohnen oder Multikopter werden immer beliebter und die Nachfrage steigt Jahr für Jahr. Jedoch handelt es sich bei der Drohne um ein vergleichsweise komplexes technisches Produkt, bei dessen Anschaffung einiges beachtet werden sollte. Der folgende Text gibt hierfür die wesentlichsten und entscheidenden Anhaltspunkte, um die richtige Kaufentscheidung zu treffen.
Zu Recht gilt die Drohne als ein recht teures technisches Equipment. Der Preis steht und fällt hier jedoch nicht nur mit einem entsprechenden Markennamen, sondern er ist bei der Drohne vor allem auch vom Niveau der jeweiligen technischen Ausstattung abhängig. Wer sich also eine Drohne mit recht viel Technik zulegen möchte, der sollte sich also darüber im Klaren sein, dass die verbauten Komponenten grundsätzlich auch ihren Preis haben.
Wer jedoch beim Erwerb einer Drohne auf Schnäppchenjagd gehen möchte, der sollte das Niveau an verbauter Technik und den dafür vom Händler verlangten Preis miteinander vergleichen und Angebote einholen.
Nicht zuletzt ist der Preis einer Drohne dann auch im besonderen Maße abhängig von der Qualität des Fluggerätes und vom Niveau der jeweils verbauten und genutzten Materialien. Einsteigerdrohnen, die auch ruhig mal einen Unfall wegstecken können, sind in der Regel recht preiswert und günstig am Markt zu erstehen. Wer jedoch eine sehr hochwertige Kameradrohne wünscht, muss mit einer entsprechend hohen Anfangsinvestition in das Fluggerät rechnen.
Die Markenprodukte der ganz großen Hersteller, so zum Beispiel die Drohnen von DJI, Yuneec und Hubsan, sind nur für Premiumpreise zu haben, liefen aber auch eine dementsprechende Qualität und ein Maximum an modernster und innovativer Technik.
Die erste und die wichtigste Frage beim Drohnenkauf muss also stets lauten: Was will ich überhaupt? Ein günstiges Einsteiger- oder ein qualitativ hochwertiges Markenprodukt zum Premiumpreis? Ist diese Frage erst einmal geklärt, kann bereits deutlich eingegrenzt werden.
Das wichtigste Equipment und technische Zubehör, gerade bei den heiß begehrten Quadrokoptern, ist und bleibt die Drohnenkamera. Denn hieraus lassen sich dann letztendlich das Niveau und die erzielbare Qualität, der mit dem Gerät jeweils im Flugmodus generierbaren Fotos oder auch Videosequenzen ganz unmittelbar ableiten.
Wie bereits auch schon in der Überschrift deutlich gemacht worden ist, reicht die Qualität der jeweiligen Kameras einer Drohne heute im Allgemeinen von HD (720p) bis zu 4k („Ultra-HD“). Doch was bedeutet dies im Detail und welche Konsequenzen sind mit diesen entscheidenden technischen Parametern überhaupt verbunden?
HD steht für den Modus High Definition. Die Regel ist bei solch einer handelsüblichen Art der Drohne heute ein Modus im sogenannten Full-HD. Hierbei lässt sich eine Videoauflösung von jeweils insgesamt 1.920 x 1.080 Pixel generieren. Die optische Darstellung entspricht dabei 16 : 9 und erreicht im Allgemeinen TV-Qualität. Eine solche Auflösung einer Drohnenkamera liefert also bereits qualitativ recht hochwertige Fotos und Videosequenzen in bewährter TV-Qualität.
Den qualitativ nächst höheren Standard erreichen Drohnenkameras, die über eine Auflösung von jeweils insgesamt 2.704 x 1.520 Pixeln verfügen. Dieser Kamera- und Auflösungsstandard wird bei einer Drohne dann als 2,7k bezeichnet und klassifiziert. Auch hier entspricht die Darstellung 16 : 9, allerdings ist die optische Wiedergabe wesentlich facetten- und detailreicher und übertrifft damit die übliche TV-Qualität bereits recht deutlich.
Als sogenanntes Ultra-HD wird durch die Techniker heute eine solche Auflösung einer Drohnenkamera bezeichnet und klassifiziert, die jeweils 4k liefern und leisten kann. Die optische Darstellung erfolgt wiederum im bewährten und bekannten Format von jeweils 16 : 9. Allerdings werden hier bereits eindrucksvolle 3.840 x 2.160 Pixel geliefert, was letztendlich die qualitativ hochwertigste und zweifellos beste Art und Weise einer Bild- und Videodarstellung überhaupt repräsentiert, die heute am Markt angeboten wird.
Die hier entsprechend aufgeführten und präsentierten Kameratypen stehen heute also beim Erwerb von solch einer Drohne zur Verfügung. Der potenziell interessierte Käufer hat nun diesbezüglich die Qual der Wahl, um abzuwägen, welche Kamera seinen Bedürfnissen jeweils am aller besten gerecht zu werden vermag.
Wer sich eine Drohne zulegen möchte, für den sind die mit dem Gerät jeweils erzielbaren Flugzeiten und die zugehörigen und abrufbaren Funktionen natürlich ein weiteres wichtiges Kauf- und Entscheidungskriterium beim Kauf einer Drohne.
Auch hier ist die am Markt jeweils angebotene Bandbreite der technischen Möglichkeiten recht breit. Sogenannte Einsteigerdrohnen, wie sie zum Beispiel auch die Modelle Parrot Mambo und Ryze Tech Tello Drohne repräsentieren, verfügen über maximale Flugzeiten von jeweils 6 Minuten, beziehungsweise 13 Minuten.
Dies limitiert und begrenzt natürlich die Möglichkeiten der betreffenden Fluggeräte und die mit einer erzielbaren Aufnahme in entscheidendem Maße. Das andere Ende des Sortiments wird dann allerdings durch entsprechend teurer und hochwertiger Modelle mit deutlich längeren Flugzeiten bestimmt. Die sogenannten High-End Modelle, wie zum Beispiel Mavic Pro 2 oder auch Parrot Disco, erreichen bereits akzeptable Flugzeiten von jeweils bis zu insgesamt 30 Minuten, beziehungsweise sogar von bis zu 35 Minuten.
Dazwischen gibt es natürlich ein breites Mittelfeld, aus welchem der Interessent entsprechend auswählen kann.
Weitere Funktionen, die beim Kaufentscheid wesentlich und entscheidend werden können, sind die Reichweite der einzelnen Modelle und das erzielbar Flugverhalten. Auch bei der Reichweite gibt es große Schwankungen, die sich zwischen 20 m und mehr als insgesamt 500 m bewege können.
Gesteuert werden kann, je nach Modell, entweder mit dem Smartphone oder optional auch mit einem sogenannten Flypad. Auch die Flugeigenschaften (Stürzt die Drohne zum Beispiel sofort ab, wenn der Rotor einmal ausfällt oder bleibt so noch einige Sekunden in der Luft?), die Flugstabilität und die Transporteignung (Faltbarkeit) spielen beim Kaufentscheid in Bezug auf eine Drohne eine wesentliche Rolle.
Deutliche Unterschiede gibt es auch im Bereich der erzielbaren Höchstgeschwindigkeit. Racing-Einsteigerdrohnen können auf Grund des geringen Gewichts schnell über 50km/h erreichen. Große Profi-Drohnen wie die Phantom 4 Pro erreichen unter Idealbedingungen stattliche 80 km/h. Echte Racingdrohnen können unter Vollast bis zu 140 km/h erreichen, wie in diesem Beitrag gezeigt.
Nicht zuletzt ist für den jeweiligen Kaufentscheid dann auch die Frage relevant, ob die Drohne privat oder kommerziell, sprich: gewerblich, genutzt und eingesetzt werden soll. Für die gewerbliche Nutzung und Anwendung gelten jeweils andere Gesetze und entsprechende Bestimmungen, beziehungsweise Auflagen, als beim rein privaten und quasi hobbymäßigen Betrieb.
Hier greift die sogenannte Drohnenverordnung, die am 1. Oktober 2017 verbindlich in Kraft getreten ist und die sich im Wesentlichen inhaltlich auf die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO) stützt.
Spätestens in einem konkreten Schadensfall, verursacht durch eine Drohne, ob nun privat oder kommerziell und gewerbsmäßig genutzt, greifen dann die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, wenn es um die Frage der Haftung geht.
Es ist also absolut sinnvoll, zunächst erst einmal die konkrete Form der Nutzung der Drohne zu definieren, ob nun rein privat oder gewerblich, um dann die juristisch relevanten Folgen und Konsequenzen aus der Nutzungsart abzuleiten und vielleicht ein solches, sicheres und zuverlässiges Modell auszuwählen, welches der angestrebten Betriebs- und Nutzungsform hinsichtlich des Flugverhaltens und der Flugeigenschaften (Reichweite und anderes mehr), am besten gerecht werden kann.
Wie aufgezeigt werden konnte, ist der Kauf einer Drohne kein leichtes Unterfangen. Schon vom Einstandspreis her, gilt die Investition als nicht alltäglich. Zu beachten sind eine Vielzahl von Faktoren, die sich nicht nur auf die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und Optionen beschränken lassen.
Nicht zuletzt nämlich, sind in der Bundesrepublik mit dem Betrieb einer solchen Drohne stets auch juristische Konsequenzen in Sachen der Haftung eng verbunden.