Dresden - Die sächsische Regierung will im Konflikt um das rechtmäßige Betreiben einer eigenen Facebook-Seite die Initiative ergreifen.
Wie die Staatskanzlei in Dresden auf Anfrage mitteile, nehme man das Thema sehr ernst. Die Staatskanzlei habe für ihre Facebook-Seite die Deaktivierung der Insights-Funktion bei Facebook beantragt. Damit sei sie bereits einer wesentlichen Forderung der Datenschutzbeauftragten nachgekommen, sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber.
Derzeit werde das Anhörungsschreiben der Datenschutzbeauftragten geprüft und eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Darüber hinaus sei die Staatskanzlei auf verschiedenen Ebenen mit dem Bund und Facebook im Gespräch.
Die «Sächsische Zeitung» hatte am Montag berichtet, dass Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert nun offiziell gegen die Fanseite der Landesregierung im sozialen Netzwerk Facebook vorgehen wolle. Ihre Behörde beabsichtige, der Staatskanzlei bis auf Weiteres das Betreiben der Facebook-Fanseite «Sachsen.de» zu untersagen, wenn sie sich weiterhin nicht an die gültige Rechtslage halte. Gleichzeitig habe die Datenschützerin angekündigt, die Staatskanzlei unter anderem wegen anhaltender Fahrlässigkeit sowie des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz zu verwarnen. Hunderts Sprecher Andreas Schneider bestätigte den Bericht.
Hintergrund des Konfliktes ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Demnach müssen alle öffentlichen Institutionen beim Betreiben solcher Seiten verhindern, dass personenbezogene Nutzerdaten gespeichert werden. Facebook speichert aber, wer welche Seiten besucht, um Profile der Nutzer zu erstellen und so Werbung gezielt zu platzieren.
«Es ist wichtig, Facebook zu mehr Datenschutz zu bewegen. Den Diskurs können wir aber nicht nur den Datenschützern und Gerichten überlassen. Auch die für den staatlichen Informationsauftrag Verantwortlichen müssen sich hieran aktiv beteiligen. Hier sehen wir besonders den Bund in der Pflicht», erklärte Regierungssprecher Schreiber.
Wichtig sei, alle Anbieter sozialer Netzwerke zu mehr Datenschutz und zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu verpflichten. In der Debatte sei es aber ebenso wichtig, den Informationsauftrag staatlicher Stellen und das Rezeptionsverhalten der Menschen zu berücksichtigen.
«Immer mehr Bürgerinnen und Bürger informieren sich weniger über die klassischen Informationskanäle wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen. Sie nutzen vermehrt Onlineangebote und Social Media. Das heißt: Viele Nutzer sind ausschließlich über diese Kanäle erreichbar», sagte Schreiber. Die Social-Media-Profile der Staatsregierung seien daher Teil der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, zu der diese als staatliche Institution nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sei. (mit dpa)