Do, 01.03.2018 , 13:10 Uhr

Datenschutzbedenken an Hochschulen - Jalaß prüft rechtliche Schritte

Dresden - Bei krankheitsbedingten Absagen von Prüfungen verlangen die sächsischen Hochschulen neben dem Krankenschein noch ein ärztliches Attest. Dieses gibt Einblick in die Patientenakte der Studierenden. Doch genau das Verfahren kritisieren die Linken im sächsischen Landtag. Demnach kollidiere es mit den Grundrechten.

Wenn Studierende an sächsischen Hochschulen aus gesundheitlichen Gründen von Prüfungen zurücktreten müssen, reicht ein einfacher Krankenschein oft nicht mehr aus. Die Studenten müssen zusätzlich Einblick in ihre Patientenakte geben, um die Krankheit glaubhaft zu schildern. Diese Praxis kritisiert der sächsische Landtagsabgeordnete René Jalaß. Er sieht darin einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden. An der TU Dresden trifft der Vorstoß des Politikers allerdings auf Unverständnis. Hier ist das Verfahren seit Jahren gängige Praxis und in den Prüfungsordnungen der Fakultäten fest verankert. Darüber hinaus sieht die Universität keinen Widerspruch zum Datenschutz. Doch genau hier entstehen für den Linkenpolitiker Jalaß die größten Probleme. Denn die Informationen unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Diese mögen bei einer einfachen Erkältung recht banal erscheinen, bei schwerwiegenderen Krankheitsbildern wie Depressionen könnten für den Studierenden auch langfristige Nachteile entstehen. Unterstützung erhält Jalaß unter anderem vom Studentenrat der TU Chemnitz. Auch dieser fordert eine Neuregelung des Prozesses. Der Landtagsabgeordnete Jalaß hat zu dem Thema bereits eine Kleine Anfrage im sächsischen Parlament gestellt. In dieser fordert er eine Aufklärung darüber, welche Daten von den Hochschulen erhoben werden. Sollte sich zudem bestätigen, dass das Verfahren flächendeckend angewendet wird, will er die Praxis strafrechtlich überprüfen lassen.