Dresden - Klageverfahren in Asylangelegenheiten sollen für Asylsuchende aus bestimmten Staaten künftig nicht länger als drei Monate dauern.
In Sachsen dauern die Hauptverfahren im Schnitt derzeit 16,7 Monate, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dabei hat sich die Dauer in den vergangenen Jahren reduziert. 2021 waren es durchschnittlich noch 18,6 und 2022 18,3 Monate. Auch die Eilverfahren werden im Freistaat schneller erledigt. Dauerten diese vor zwei Jahren noch 1,3 Monate sind es derzeit ein Monat.
Dabei geht die Zahl der Klagen in Asylangelegenheiten an den sächsischen Verwaltungsgerichten wieder nach oben. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen wurden 2022 bei den Asylkammern 5205 Eingänge verzeichnet. Die Statistik weist 4020 Asylklagen sowie 1185 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - sogenannte Eilverfahren - aus. Im Vergleich zum Vorjahr gingen damit knapp 560 Asylklagen mehr ein, was einem Plus von rund 14 Prozent entspricht.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten bei ihrem Treffen am 13. Oktober das Ziel formuliert, Asylverfahren für Menschen aus Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen. Gleichzeitig kündigten sie an, dafür, sofern nicht vorhanden, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Zielsetzung sei, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen, hieß es in dem Beschluss. (dpa)