Di, 25.01.2022 , 16:02 Uhr
Die Eckpunkte der neuen Corona-Notfall-Verordnung
Sachsen - Das sächsische Kabinett hat am Dienstag über die Eckpunkte der neuen Corona-Notfall-Verordnung beraten. Am Dienstag kommender Woche soll diese beschlossen werden und vom 06. Februar bis 06. März gelten. Das Kabinett verhandelt noch über die Regelungen. Änderungen sind möglich.
Im Wesentlichen sollen die bisherigen Regelungen beibehalten werden. Kleinere Anpassungen bezüglich der umliegenden Bundesländer wurden dennoch getroffen. Unter anderem sind diese:
- Die Hotspot-Regelung soll vom weiteren Infektionsgeschehen in Sachsen abhängig gemacht werden. In der neuen Corona-Verordnung ist diese zunächst nicht aufgeführt. Aber wenn die Infektionszahlen steigen, kann jederzeit eine sofortige Wiedereinführung der Hotspot-Regelung durchgeführt werden.
- Klarstellung des Genesenennachweises: Ein Genesenennachweis gilt unbefristet, wenn man zwei Impfungen erhalten hat und danach erkrankt bzw. wieder genesen ist. Das wird in der neuen Verordnung für die 2G Plus Regel nochmals klargestellt.
- Anpassung der Messen: Spezifische Regelungen zu Messen und Kongressen sollen aufgenommen werden. Unter Anwendung des 2G-Modells und mit Kapazitätsbeschränkungen sollen diese wieder möglich werden.
- Zusätzlich aufgenommen wurde das Thema Hochzeiten: Diese sollen mit 20 Personen und unter 3G erlaubt sein.
- Dienstleistungen und körpernahe Dienstleistungen sollen gleichgestellt werden. Beides soll unter 2G möglich werden.
Erst am Dienstag wird die neue Corona-Notfall-Verordnung endgültig beschlossen.