Sachsen - Die "Wochenmärkte" dürfen unter strikten Auflagen in Sachsen wieder öffnen. SACHSEN FERNSEHEN hat sich einen Eindruck verschafft und die mobilen Verkaufsstände auf dem Schillerplatz in Dresden-Blasewitz besucht. Viele Händler und Direktvermarkter aber auch Kunden finden es gut, dass das Verbot von Mitte März gelockert wurde. Vorangegangen waren laute Proteste sowohl auf Anbieter- als auch Verbraucherseite.
Wie gestaltet sich die Situation auf dem Schillerplatz? Sehr geordnet und überschaubar. Die Erleichterung bei den Verkäufern ist groß. Für Gärtner Ralf Naumann ist sein einziges Einkommen wieder gesichert und er kann seine Mitarbeiter bezahlen. Vorteile der mobilen Verkaufsstände seien vorallem eine geringere Dichte als in den Supermärkten und die frische Luft, wie Verkäuferin Susanne Starke erklärte.
Zahlreiche Schilder an jedem Stand weisen die Kunden auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes hin. Einige Händler setzen zusätzlich auf Bodenmarkierungen vor ihren Verkaufswagen. Für die regionalen Anbieter ist die neue Verordnung von großer Bedeutung. Sie können ihre Waren wieder wie gewohnt verkaufen.
Seit dem 1. April gelten in Sachsen neue Rechtsverordnungen, die die bisher gültige Allgemeinverfügung erweitern. Demnach sind die mobilen Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, wieder erlaubt. Die neue Verordnung bringt aber auch Vorschriften mit sich, an die sich die Händler halten müssen, erklärt Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping.