Sachsen- Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben.
Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. (dpa)
Bereits am 11. Februar 2022 beantragte das SMJusDEG, Jens Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 in den Ruhestand zu versetzen und vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen (§§ 31, 35 Deutsches Richtergesetz).