So, 12.12.2021 , 21:46 Uhr

Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Sachsen- Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Montag, dem 13. Dezember in Sachsen. Neuregelungen für Weihnachten und Silvester sind beschlossen worden.

Am Freitag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping neue Corona-Regeln vorgestellt. Die Corona-Schutzverordnung gilt vom 13. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022. Die bisherigen Corona-Maßnahmen bleiben weitgehend bestehen. Es wurden neue Regelungen festgelegt, die hinzukommen.

Silvester und Neujahrregelung
Am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 sind Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel nicht erlaubt. Außerdem gilt ein Feuerwerksverbot in der Öffentlichkeit.

Zusammenkünfte
An privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen.
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen mindestens eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens eine Person eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie persönliche Assistenten der Menschen mit Behinderungen sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Gastronomie in Hotspots
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge 1500, dann muss die Gastronomie ab dem Folgetag schließen. Dies gilt bis die Wocheninzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 1500 ist.

Beerdigungen
Teilnehmer an Beerdigungen müssen einen Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder Testnachweis vorlegen.

Gottesdienste
Vom 24. Dezember bis 26. Dezember 2021 sowie vom 31. Dezember 2021 bis 1. Januar 2022 darf auch während der Ausgangssperre an Gottesdiensten teilgenommen werden.

Hier die komplette aktuelle Corona-Notfallverordnung: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html