Sachsen- Am Freitag hat das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese Regeln gelten vom 08. November bis einschließlich 25. November 2021.
Was die Sächsische Staatsregierung zum Thema 2-G-Regel beschlossen hat, erfahrt ihr im Video.
Des Weiteren ist u.a. beschlossen worden:
1. Bei Weihnachtsmärkten und Bergparaden, die 1.000 Besucher und mehr erwarten, gilt die Kontakterfassung, die 2-G-Regel und Maskenpflicht in den Bereichen, in denen verweilt wird.
2. Die Altersbegrenzung von Kindern und Jugendlichen ist bei den Kontaktbeschränkungen für die Vorwarnstufe vom 14. auf das 16. Lebensjahr angehoben worden. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr und Impfunfähige haben weiterhin Zutritt zu 2-G-Veranstaltungen.
3. Im ÖPNV und in Taxis gilt ab Montag die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Davon sind Schüler und Schülerinnen aller Altersgruppen ausgenommen. Diese dürfen weiterhin eine medizinische Mund- und Nasenbedeckung tragen.
Die komplette Übertragung der Pressekonferenz und damit die vollständige Corona-Schutzverordnung seht ihr im Video.