Mo, 03.04.2017 , 21:30 Uhr

Diese Strafe erwartet Schaulustige

Leipzig – Es ist wie ein Unfall, man kann nicht wegschauen! Unangenehm wird es vor allem dann, wenn Schaulustige sich um den Unfallort tummeln und tatsächlich nur zuschauen. Immer öfter werden nun auch Videos oder Bilder von Unfällen ins Netz geladen.

Die Natur des Menschen oder einfach ein moralisches Vergehen? In der Leipziger Innenstadt haben wir uns die Meinungen der Bevölkerung angehört und haben festgestellt, dass ein solches Verhalten bei den meisten auf Unverständnis trifft. Die Bürgerinnen und Bürger Leipzigs wünschen sich mehr Hilfe und Courage von Beobachtern.

„Gaffer“ an Unfallorten – für die helfenden Einsatzkräfte eine typische Begleiterscheinung, aber auch gegen diese haben sie ihre Mittelchen und Wege. Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, werden von Einsatzkräften mit Absperrungen gekennzeichnet. Moralische Grenzen können hingegen nur von den Menschen selber eingehalten werden. Das reine Beobachten eines Unglücksfalls und des Einsatzes der Rettungskräfte steht zunächst erstmal nicht unter Strafe. Das Behindern von Einsatzkräften wird vom Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, eine unterlassene Hilfeleistungen wird mit einer Freiheitsstrtafe von bis zu 3 Jahren oder auch einer Geldstrafe bestraft. Das Aufnehmen von Lichtbildern kann eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder eine Geldstrafe mit sich ziehen. Unter Umständen wird auch das Aufnahmegerät beschlagnahmt.

Trotz großer Neugier sollte also auf’s „Gaffen“ verzichtet und lieber nach bestem Gewissen im Rahmen des eigenen Könnens geholfen werden.