Dresden – Im vergangenen Jahr hatten etwa drei Viertel der Beschwerden gegen Einkommensteuerbescheide in Sachsen Erfolg. Die Abhilfquote lag bei 71,4 Prozent, wie die Landesregierung, auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Mario Beger, mitteilte.
Hingegen waren 2020 nur 57,1 Prozent der Beschwerden erfolgreich. Die Zahl der eingereichten Einsprüche ist leicht gesunken, von knapp 52.400 im Jahr 2020 auf 50.700 im letzten Jahr.
Das Finanzministerium betonte, dass nicht jeder erfolgreiche Einspruch bedeutet, dass die Steuerfestsetzung zuvor fehlerhaft war. Die Abhilfen beruhen also auch häufig darauf, dass im Einspruchsverfahren zusätzlich Aufwendungen geltend gemacht werden. (mit dpa)