Dresden - Der Dresdner Stadtrat hat am Donnerstagabend einstimmig eine Maßnahme zur Unterstützung des von der Coronavirus-Pandemie stark getroffenen Gastronomiegewerbes beschlossen: Die Stadt erlässt Gastronomiebetrieben bis Jahresende die Nutzungsgebühr für Bewirtungsflächen im öffentlichen Raum.
Die Bewirtung im Freien war nach Inkrafttreten der Kontaktsperre in Sachsen (22. März) zunächst nicht mehr möglich gewesen, die Betriebe hatten die Gebühren aber weiterzahlen müssen. Diese können nun auf Antrag bei der Stadt zurückerstattet werden. Nach den jüngsten Lockerungen der Pandemiemaßnahmen soll es Läden und Restaurants hingegen künftig möglich sein, aufgrund der geringeren Ansteckungsgefahr im Freien ihren Betrieb noch mehr in den öffentlichen Straßenraum zu verlagern. Die Betriebe könnten nach einer Prüfung durch die Stadt kurzfristig deutlich mehr Nutzfläche erhalten, um mangelnde Einnahmen aufgrund der geltenden Abstandsregeln zu kompensieren. Der Gebührenerlass im Gastronomiebereich allein kostet der Landeshauptstadt in etwa 400.000€. Branchenübergreifend rechnet die Stadt mit einem Verlust von 120 Millionen Euro durch fehlende Einnahmen aus der Gewerbesteuer und verminderte Steuereinnahmen für die nächsten 3 Jahre.