Di, 12.09.2023 , 12:05 Uhr

Zwei Verdächtige - Doch nur einer bleibt in Untersuchungshaft

Dresden - Faustschläge für DSC-Fahnen - Haftbefehle gegen zwei Verdächtige

Dresden - Der Haftrichter am Amtsgericht Dresden hat am Montag die beiden Haftbefehle gegen einen 25-jährigen und einen 20-jährigen Deutschen bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihnen vor, gemeinsam mit vier weiteren Beschuldigten auf zwei DSC-Fans im Alter von 24 und 29 Jahren eingeprügelt zu haben, um Fanmaterialien des Dresdner Sportclubs 1898 (DSC) zu stehlen.

Während der 25-jährige Beschuldigte in Handschellen in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen insgesamt sechs Deutsche im Alter von 19, 20, 20, 20, 20 und 25 Jahren wegen des Verdachts des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10. September 2023 gegen 12:30 Uhr den Fanraum des DSC in der Nordtribüne des Heinz-Steyer-Stadions in Dresden betreten zu haben, um dortige Fanartikel zu entwenden. Die beiden anwesenden DSC-Fans im Alter von 24 und 29 Jahren weigerten sich, die Gegenstände herauszugeben, woraufhin drei der Beschuldigten sie angegriffen und mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben sollen. Die Opfer erlitten dabei Schmerzen und Verletzungen.

Die Beschuldigten sollen anschließend 15 bis 20 DSC-Fahnen sowie eine Sporttasche mit weiteren Fanartikeln entwendet haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Beantragung von Haftbefehlen gegen die beiden Beschuldigten im Alter von 20 und 25 Jahren veranlasst. Diese sollen noch heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.

Die Ermittlungen gegen alle sechs Beschuldigten werden von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden fortgesetzt und werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.