Dresden – Seit 0.00 Uhr gilt in der Landeshauptstadt die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. Zahlreiche Geschäfte in der Stadt blieben entsprechend geschlossen. Unternehmer und Händler, die sich unsicher sind, ob sie entsprechend der Verfügung öffnen dürfen, sind gebeten, sich mit dem Sozialministerium in Verbindung zu setzten: 0351 564 55 8 60 oder corona-av@sms.sachsen.de. Mit der seit heute in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Sozialministeriums, die in weiten Teilen ein generelles Veranstaltungsverbot beinhaltet, widerruft die Landeshauptstadt Dresden formal ihre eigene Allgemeinverfügung vom 12. März 2020 über das Verbot von Veranstaltungen mit über 1 000 Teilnehmern.
Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern schränken die meisten Ämter den Besucherverkehr stark ein. Gleichwohl ist man allerorts bestrebt, auch unter erschwerten Bedingungen zumindest die dringenden Bürgerangelegenheiten telefonisch oder online zu klären. Eine aktuelle Übersicht der vorübergehend eingeschränkten Sprechzeiten gibt es unter dresden.de/corona
Am zweiten Tag der Notbetreuung waren in Dresdner Grundschulen heute 271 Kinder zur Notbetreuung angemeldet, in den Förderschulen waren es 38. In städtischen Kindertageseinrichtungen wurden heute 607 Kinder betreut, bei denen beide Eltern in kritischer Infrastruktur beschäftigt sind. Fragen zur Notbetreuung werden unter der Hotline 03 51-4 88 51 11 (7 bis 16 Uhr) beantwortet. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle sowie die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung bearbeiten weiter alle Anliegen, bietet bis auf Weiteres jedoch keine Sprechzeiten mehr an. Persönliche Beratung und Unterstützung zu Elternbeiträgen und der Kita-Anmeldung erfolgen ab sofort telefonisch (Beratungs- und Vermittlungsstelle 0351 488 5051 und Beitragsstelle 0351 488 5080) sowie per E-Mail an kindertagesbetreuung@dresden.de. Bereits vereinbarte Termine entfallen bis einschließlich 17. April 2020. Neue Termine werden vorerst nicht vergeben. Eine Absenkung, die Übernahme oder der Erlass von Elternbeiträgen kann weiterhin formlos per Post beantragt werden.
In Bürgeranfragen kommt der Wunsch zur Sprache, die Stadt möge Flächen wie Türklinken, Ampeln oder Haltewunsch-Knöpfe regelmäßig desinfizieren. Das Corona-Virus wird jedoch primär durch Tröpfcheninfektion (z. B. Husten oder Niesen) übertragen, die Schmierinfektion ist ein vergleichsweise untergeordneter Übertragungsweg. Daher lauten die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes, sich nach dem Berühren von Gegenständen auch im öffentlichen Raum nicht ins Gesicht fassen und regelmäßig und gründlich die Hände waschen. Die Desinfektion von Flächen im öffentlichen Raum ist kein realistisches Szenario, zumal sie durch die hohe Nutzungsfrequenz keinen zusätzlichen Schutz für die Bürger bringt. Jeder Einzelne muss sein hygienisches Verhalten überdenken und intensivieren.
Trotz der teilweise massiven Einschränkungen im öffentlichen Leben werden Eheschließungen in der Landeshauptstadt Dresden weiterhin möglich sein. Alle terminlich vereinbarten Eheschließungen auf dem Standesamt in der Goetheallee werden durchgeführt, Hochzeitsgesellschaften müssen jedoch auf zehn Personen einschließlich der Brautleute begrenzt werden. Die Trauräume in Landhaus, Kraszewski-Museum und Carl-Maria-von-Weber Museum stehen durch die Schließung dieser öffentlichen Einrichtungen nach derzeitiger Lage nicht mehr für Eheschließungen zur Verfügung. Das Standesamt wird mit betroffenen Brautleuten gemeinsam nach Möglichkeiten einer Verlegung suchen. Rückfragen dazu werden unter 351 488 88 06 beantwortet standesamt-eheschliessungen@dresden.de.
Auch das Friedhofs- und Bestattungswesen kommt seinen Aufgaben nach. Der Eigenbetrieb reduziert aber im Sinne der Gesundheit und des Schutzes aller Hinterbliebenen die persönlichen Kontakte. Zur Anmeldung eines Sterbefalls oder einer Beisetzung werden deshalb nur noch maximal zwei Personen in Empfang genommen, Vorsorgeberatungen werden bis auf Weiteres nicht durchgeführt. Ab Freitag, den 20.03.2020, ist es nur noch max. zehn Personen möglich, an einer Trauerfeier oder Verabschiedung im Feierraum des Städtischen Bestattungsdienstes teilzunehmen. Auf den städtischen Friedhöfen ist es nur noch max. 25 Personen möglich, an einer Trauerfeier in den Feierhallen teilzunehmen. Im Urnenzimmer des Urnenhain Tolkewitz werden ab sofort keine Trauerfeiern mehr durchgeführt. Auf dem Heidefriedhof ist die Personenanzahl im Feierzimmer auf 15 begrenzt. An einer Trauerfeier im Freien können weiterhin max. 99 Personen teilnehmen. Betroffene können sich unter 0351-4393600 informieren oder per Mail an bestattungsdienst@bestattungen-dresden.de wenden.