Dresden – Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie sind seit dem gestrigen Donnerstag, 19. März 2020, alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen, ebenso wie eine große Zahl an Ladengeschäften, Bars und Clubs.
Mit Bedauern musste am ersten Tag des Inkrafttretens festgestellt werden, dass sich nicht alle Menschen an die Verbote halten. Viele nutzten das schöne Wetter, um sich in Gruppen in Parkanlagen und an der Elbe zu verabreden. Ebenso waren Spielplätze weiterhin vielfach frequentiert. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind, auch gemeinsam mit der Polizei Dresden, intensiv im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu kontrollieren. „Ich möchte alle Dresdnerinnen und Dresdner erinnern: Verstöße dagegen sind kein Spaß und kein Kavaliersdelikt. Wer sich nicht an die Regeln hält, handelt zutiefst unsolidarisch“, so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes auch am Sonnabend verstärkt im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der Vorgaben der Allgemeinverfügung kontrollieren – heute und morgen von 7 bis 3 Uhr nachts und ab nächster Woche von Montag bis Sonnabend von 7 bis 24 Uhr. Es wird dabei anlassbezogen auch gemeinsame Streifen mit der Polizei geben. Erste Absprachen mit den Revieren sind getroffen. Polizeipräsident Jörg Kubiessa: „Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung in einer Großstadt müssen Ressourcen gebündelt werden. Durch gemeinsame Kontrollen lassen sich Entscheidungen schneller treffen und damit mögliche Infektionsketten effektiver durchbrechen.“ Die Stadt Dresden hat am heutigen Tag auch eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die Gruppen im Freien verbietet und Betretungsverbote ausspricht (siehe PM von heute). Oberbürgermeister Dirk Hilbert ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an die Regeln der Allgemeinverfügung zu halten, denn nur gemeinsam kann der Kampf gegen das Virus gelingen. Der Krisenstab der Landeshauptstadt Dresden wird sich wie in den vergangenen Tagen auch am Wochenende täglich treffen.
Um Eltern in der gegenwärtigen Situation finanziell zu entlasten, werden die Elternbeiträge für alle Kinder, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben, zurückerstattet. Die Regelung gilt rückwirkend ab 16. März 2020 bis vorerst 17. April 2020. Für jeden Tag, an dem die Betreuung ausgefallen ist, wird 1/20 des monatlichen Elternbeitrages zurückerstattet. Die Regelung gilt für Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft gleichermaßen, wie für kommunale Kitas und Horte sowie die Kindertagespflege. Für Kinder, die in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, sind bitte die jeweiligen Träger der Einrichtung anzusprechen. Sie regeln die Rückerstattung in eigener Verantwortung. Für Kinder, die in kommunalen Kindertageseinrichtungen oder von Kindertagespflegepersonen betreut werden, wird die Rückerstattung automatisch erfolgen. Eines separaten Antrages bedarf es insofern nicht. Laut Elternbeitragssatzung sollen die Beiträge spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte, zurückerstattet werden. Das Amt für Kindertageseinrichtungen arbeitet mit Hochdruck bereits jetzt schon an der Umsetzung. Weitere Infos dazu gibt es unter www.dresden.de/kita. Die Notbetreuung für Kinder von Eltern, die beide innerhalb kritischer Infrastruktur arbeiten, läuft weitgehend komplikationslos. In den vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen betriebenen Kitas und Horten wurden pro Tag rund 600 Kinder betreut. Auch hier gilt es, die strengen Hygienevorschriften umzusetzen – wenngleich unter besonders erschwerten Bedingungen. Beim Essen etwa wird auf Abstand an den Tischen geachtet, kein Essen darf geteilt werden. Es werden zudem immer möglichst mehrere Räume zur besseren Entzerrung genutzt. Ebenfalls zur Notbetreuung waren am Freitag 261 Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und 39 Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen angemeldet.
Das Bürgertelefon 0351 – 488 53 22 ist auch am Wochenende von 8 bis 18 Uhr u. a. mit Mitarbeitern des Gesundheitsamtes kompetent besetzt. Die meisten Fragen kommen von Bürgern, die Symptome zeigen oder mit Infizierten Kontakt hatten. Unternehmern mit konkreten Fragen zur Ausgestaltung der Allgemeinverfügung wird die Hotline des Sozialministeriums (0351 – 564 55 8 60 oder corona-av@sms.sachsen.de) empfohlen. Das Social-Media-Team im Rathaus wurde personell verstärkt, um das hohe Informationsbedürfnis der Bürger bedienen zu können.