Ab sofort nähen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten der städtischen Theater (tjg.theater junge generation und Staatsoperette Dresden) sowie der Jugendkunstschule Schutzmasken für den Einsatz bei nichtmedizinischem Personal. Damit wollen auch sie einen Beitrag dazu leisten, die Ansteckungskurve mit dem Covid-19 zu verlangsamen. Auch im Zweischicht-System des Bürgertelefons unterstützen Mitarbeiter aus der gesamten Stadtverwaltung. Allein am Wochenende gingen hier über 1 200 Anrufe ein.
Die Städtischen Bibliotheken Dresden stellen ab Sonnabend, 28.03. bis voraussichtlich 19.04.2020 den Betrieb der Rückgabeautomaten in der Bibliothek Neustadt und der Zentralbibliothek ein. Entliehene Medien werden so lange automatisch verlängert, bis eine Rückgabe wieder möglich ist. Die Nutzer und Nutzerinnen müssen nichts tun, es fallen keine neuen Säumnisgebühren an. Alle Angebote der elektronischen eBibo stehen auch während der Sonderschließzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Über die sogenannte „Onleihe“ können unter anderem E-Books und Hörbücher entliehen werden. Aktuelle Artikel aus Tageszeitungen und Zeitschriften sind im Presseportal verfügbar. Die Nutzung der eBibo ist mit der Benutzerausweisnummer möglich und erzeugt keine zusätzlichen Gebühren. Interessierte, die noch keinen Benutzerausweis haben, können sich in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat auch weiterhin per Selbstregistrierung für die Bibliotheksnutzung anmelden und erhalten sofort Zugriff auf alle Online-Angebote.
Auf Grund der aktuellen Situation haben die Ämter der Stadt den Publikumsverkehr maximal eingeschränkt und bearbeiten dringliche Bürgeranliegen telefonisch und per E-Mail. So hat nun auch das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung die Öffnungs- und Vor-Ort-Sprechzeiten ausgesetzt, im Bauaufsichtsamt werden derzeit ebenfalls keine persönlichen Beratungen mehr vorgenommen. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht sämtlicher Ämter der Stadtverwaltung gibt es unter www.dresden.de/erreichbar
Hinweis: Mit der heute in Kraft getretenen verschärften Allgemeinverfügung des Freistaates widerruft die Landeshauptstadt Dresden formal ihre eigene Allgemeinverfügung vom 20. März 2020. Für die gestern auf Bundesebene verlautbarten Regelungen bedarf es der Umsetzung durch die Länder. Auch hier ist demnach mit weiteren Allgemeinverfügungen zu rechnen.