Di, 24.05.2022 , 18:17 Uhr
Dresden verlängert Allgemeinverfügung zur Corona-Absonderung
Dresden - Die aktuell geltende Allgemeinverfügung zur Absonderung bei Verdacht auf eine Corona-Infektion sowie bei bestätigten Corona-Fällen wird bis einschließlich Sonntag, den 26. Juni verlängert.
Das sieht ein neuer Erlass seitens des Freistaates Sachsen vor, den die Landeshauptstadt unverzüglich umsetzt. Weiterhin gilt unter anderem:
- Die Absonderung von Kontaktpersonen entfällt.
- Verdachtspersonen wiederum müssen sich bis zur verpflichtenden PCR-Gegenprobe nach positiven Schnelltest absondern, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Ist dieser negativ, endet die Absonderung unmittelbar. Ist er positiv, gelten die nachfolgenden Regelungen.
- Infizierte können die Quarantäne bereits nach fünf Tagen beenden, wenn 48 Stunden lang keine Symptome auftreten. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht ist, längstens jedoch auf zehn Tage. Das Freitesten für Infizierte entfällt damit.
- Wenn zwischen dem fünften und zehnten Tag der Absonderung die Tätigkeit mit vulnerablen Gruppen wieder aufgenommen wird, muss vor Beginn ein Test durchgeführt werden. Beispielsweise in einem Testzentrum oder im Rahmen der betrieblichen Testung durch Fremdtestung.
Das Gesundheitsamt versendet keine Absonderungsinformationen mehr. Als Nachweis der Absonderung gegenüber Dritten gilt das positive Ergebnis des PCR-Tests.