Dresden- Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl gegen einen der sechs Einbrecher ins Grüne Gewölbe aufgehoben. Anders als das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Dresden, sieht das Landgericht gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen derzeit keinen dringenden Tatverdacht.
Der 23-jährige befindet sich weiterhin in anderer Sache, nämlich wegen seiner Tatbeteiligung am Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum, in Jugendstrafhaft. Gleichwohl wird die Staatsanwaltschaft Dresden prüfen, ob sie Beschwerde gegen den haftaufhebenden Beschluss einlegt. Eine solche Beschwerde ist nicht fristgebunden. Die Beweissituation gegen den 23-jährigen ist allerdings in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplexer als bei den anderen fünf Angeschuldigten.
Das Oberlandesgericht Dresden ordnete unterdessen weitere Untersuchungshaftzeit für drei der sechs Angeschuldigten an und verwarf eine Haftbeschwerde des vierten Angeschuldigten als unbegründet. Der fünfte Beschuldigte befindet sich ebenfalls wegen einer anderen Straftat in Jugendstrafhaft.