Fr, 08.11.2024 , 13:28 Uhr

Die Stadt Dresden zeigt einen IT-Mitarbeiter an, weil er massenhaft personenbezogene Daten privat abgespeichert haben soll. Die Motivlage ist noch unklar, der Mann schweigt bislang.

Dresdner Wahlbenachrichtigungsverzeichnis privat abgespeichert - Ermittlungen gegen IT-Mitarbeiter

Dresden- Die Stadt Dresden hat einem IT-Mitarbeiter gekündigt, weil er unter anderem das komplette Wahlbenachrichtigungsverzeichnis privat abgespeichert haben soll. Dahinter verbergen sich Daten von rund 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Landeshauptstadt - Namen, Anschriften und Geburtsdaten. «Der Beschuldigte hat inzwischen eidesstattlich erklärt, dass er die benannten Daten weder verwendet noch weitergegeben, noch kopiert hat», teilte die Stadt mit. Man habe ihm ein Hausverbot erteilt. 

Die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen den 54-jährigen wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsens. Ihm wird auch vorgeworfen, von Mai bis Mitte Oktober dieses Jahres unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Stadt angeschlossen und dabei insgesamt etwa 270.000 Dateien transferiert zu haben. Der Mann war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Stadt unter anderem für das Bürgeramt tätig. 

Der Verdacht des Datenschutzverstoßes sei bei regulären Prüfungen zum Umgang mit Daten durch den Eigenbetrieb IT festgestellt worden, hieß es seitens der Stadt. Die Speicherung von Daten auf nicht dienstlichen Geräten sei per Dienstordnung strikt untersagt. Der Vorfall werde zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkehrungen nochmals intensiv zu überprüfen. Man plane weitere technisch-organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit und werde sie kurzfristig umsetzen.

Warum der Mann die Daten privat abspeicherte, ist unklar. Das Motiv sei Gegenstand der weiteren Ermittlungen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte habe sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Nach Angaben der Stadt ließ er eine Frist, sich zu dem Fall zu äußern, verstreichen. (dpa)