Flöha- Der Fall eines Mannes aus Flöha, der seine Ehefrau im März 2022 mit einem Kissen erstickt hatte, muss neu vor Gericht verhandelt werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz hierzu aufgehoben. Voriges Jahr hatten die Richter demnach den Senior vom Vorwurf des Mordes wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und zugleich die Unterbringung in einer Psychiatrie abgelehnt, weil er für die Allgemeinheit nicht gefährlich sei. Laut Richterspruch hatte er aufgrund einer Vielzahl von Problemen sich und seine Frau töten wollen und die schlafende 67-Jährige daraufhin erstickt. Die Richter gingen den Angaben zufolge davon aus, dass seine Steuerungsfähigkeit wegen einer schweren depressiven Episode mit psychotischer Auswirkung bei der Tat aufgehoben war. Bei dieser Annahme monierte der 5. Strafsenat des BGH jedoch Rechtsfehler. Deswegen sei der Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen worden, teilte der BGH am Donnerstag mit.
Quelle: dpa