Dresden - Die sächsische AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz im Dezember 2023. Vorerst hat sie damit keinen Erfolg. Das Gericht bleibt bei der Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, teilte das Gericht mit.
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.