Karlsruhe/Leipzig - Ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der linksradikalen "Tag X"-Demo in Leipzig wurde eingereicht.
Der Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde sei am Vormittag eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Samstag. Wann genau er entschieden werde, könne er nicht. Der Antrag werde schnellstmöglich bearbeitet, so der Sprecher weiter. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
In linken Kreisen war bundesweit für die Solidaritäts-Demonstration am Samstag um 17.00 Uhr mobilisiert worden. Anlass ist das Urteil gegen die Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Die 28-Jährige war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden wegen linker Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Die Stadt hatte die für Samstag geplante Demo unter dem Motto «United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!» verboten. Grund waren Gewaltandrohungen in sozialen Netzwerken, die Gefahrenprognose der Polizei und Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Beschwerden dagegen hatten vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht in Sachsen keinen Erfolg. (dpa)