Karlsruhe- Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag abgelehnt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht außer Kraft zu setzen.
Als Grund wird unter anderem aufgeführt, dass der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung, die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenübersteht. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit sei jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, betont das Gericht. Der Freistaat hatte vor wenigen Tagen bekannt gegeben, seine Vorbereitungen hinsichtlich der Impfpflicht im Pflegebereich zu verschieben. Zu vieles sei noch im Unklaren, so die sächsische Regierung. Gesundheitsministerin Petra Köpping betonte diese Woche im Landtag, dass für das weitere Vorgehen die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche abgewartet wird.