Fr, 28.06.2024 , 10:40 Uhr

Rückführung nach Deutschland angeordnet

Verfassungsgericht stoppt Auslieferung von Maja T. (23) nach Ungarn zu spät

Dresden – Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von Maja T., einer non-binären Person aus der linken Szene, nach Ungarn untersagt. Diese Entscheidung kam jedoch zu spät, da die Übergabe an die ungarischen Behörden bereits erfolgt war.

Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde es am Freitag von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin um 11:47 Uhr per E-Mail informiert, dass Maja T. bereits um 10:00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Die Richter hatten nach eigenen Angaben um 10:50 Uhr die Auslieferung untersagt.

Hintergründe der Auslieferung

Ungarische Behörden werfen Maja T. vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß seither in der Justizvollzugsanstalt Dresden ein. Laut Verteidiger Sven Richwin ermittelt auch die Bundesanwaltschaft in Deutschland wegen desselben Vorwurfs.

Eilantrag und politische Reaktionen

Nachdem das Kammergericht Berlin am Donnerstag die Auslieferung beschlossen hatte, reichte Richwin sofort einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, der nun eigentlich erfolgreich war. Die Richter wiesen die Berliner Generalstaatsanwaltschaft an, "eine Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken".

Maja T. wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag nach Ungarn ausgeliefert. Der Vater von Maja, Wolfram Jarosch, erhielt um vier Uhr einen Anruf von Maja:

"Die Auslieferung solle JETZT stattfinden."

Diese plötzliche Eile alarmierte Familie, Unterstützer und Anwälte, die darin einen Versuch sahen, mögliche Rechtsmittel "zu untergraben".

Rückführung und politische Brisanz

Der Fall hat erhebliche politische Wellen geschlagen. Zahlreiche Verbände und Organisationen warnen vor den Konsequenzen einer Auslieferung und betonen die mangelnde Rechtsstaatlichkeit sowie mögliche Diskriminierung von queeren Menschen in ungarischen Gefängnissen. Auch Politiker verschiedener Parteien äußerten sich kritisch. Besonders die Linken sehen in der Entscheidung des Kammergerichts ein gefährliches Signal und eine potenzielle Gefährdung für Maja T. (mit dpa)

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