Di, 29.08.2023 , 12:56 Uhr

Ein Umzug ins Pflegeheim kann durch technische Hilfsmittel verzögert werden

Sachsens regionale Finanzierungshilfen

Dieser Tage ist es schwerer geworden, zu notwendigen technischen Hilfsmitteln wie z.B. einem Treppenlift zu kommen. Die heiß begehrten bundesweiten Zuschüsse rücken aufgrund des hohen Andrangs und der geringen jährlichen Fördersummen in immer unerreichbarere Ferne. Es gibt aber andere Lösungen, um sich beispielsweise den barrierefreien Umbau finanzieren zu können, und damit den Umzug ins Pflegeheim in weite Ferne zu verschieben oder gar zu vermeiden.

Krankenkassen finanzieren mehr technische Hilfsmittel als gedacht 

Je älter man wird, desto mehr Bedeutung gewinnt für jeden die Krankenkasse an Bedeutung. Sie kümmert sich um die Gesundheitsversorgung und stellt viele der wichtigsten technischen Hilfsmittel zur Verfügung, die die Lebensqualität im Alter entscheidend verbessern. Der Rollator etwa und der Rollstuhl sind Beispiele für Hilfsmittel, die jeder von uns kennt. Aber wussten Sie, dass sich Krankenkassen in speziellen Fällen auch bei E-Scootern und Elektromobilen an den Anschaffungskosten beteiligen?

Barrierefreies Wohnen im Alter.

In Deutschland werden unter bestimmten Umständen tatsächlich auch Elektromobile oder E-Scooter von den Krankenkassen bereitgestellt. Das Elektromobil auf Rezept gibt es etwa in Fällen, in denen eine eingeschränkte Gehfähigkeit nicht durch konventionelle Hilfsmittel ausgeglichen werden kann. Ganz anders sieht dies hingegen bei Treppenliften aus. So hilfreich ein solcher auch sein kann, er wird von den Krankenkassen nicht als Hilfsmittel im offiziellen Sinne betrachtet.

Als technisches Hilfsmittel gelten in Deutschland bekanntlich nur jene Mobilitätshilfen, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes verzeichnet sind. Auch Pflegekassen sehen sich in der Regel nicht für die Bereitstellung eines Treppenlifts verantwortlich. Dennoch kann ein anerkannter Pflegegrad eine Hilfe bei der Finanzierung eines solchen sein, denn dann beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen von barrierefreien Wohnanpassungen an den Kosten.

Andere Förderungen statt dem KfW 455-B nutzen

Aber auch für all jene Menschen ohne Pflegegrad gibt es Förderungen. In Deutschland heiß begehrt ist der KfW-Zuschuss 455-B. Leider ist dieser aufgrund des hohen Andrangs und der Tatsache, dass sich die Fördersumme, die pro Jahr dafür zur Verfügung gestellt wird, nicht mit dem hohen Bedarf deckt, nur schwer zu bekommen. Rechnen sollte man besser nicht damit.

Wer nicht warten möchte oder kann, für den gibt es dankenswerterweise auch noch andere Möglichkeiten, um sich einen Treppenlift zu finanzieren. Zum Beispiel den KfW-Kredit Nr. 159 „altersgerecht umbauen“. Ein Darlehen ist zwar etwas anderes als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss - aber es ist definitiv die schnellere und verlässliche Art, zu dringend benötigtem Geld zu kommen. Bis zu 50.000 Euro sind möglich. Der effektive Zinssatz wurde zwar Mitte August dieses Jahres von 2,84 - 2,88% auf 3,02–3,65 % erhöht, dennoch sind die Konditionen im Vergleich zu anderen Krediten nach wie vor sehr attraktiv.

Zuschüsse und Kredite: Regionale Förderungen 

Matthias Korn von TS Treppenlifte® aus Dresden sagte uns dazu: Neben den Förderungen auf Bundesebene können jedoch auch regionale Förderprogramme in Anspruch genommen werden. In Sachsen ist dies etwa der Kredit zur "Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum" (RLpMW). Dieses Programm wird von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vergeben und dient nicht nur der allgemeinen Modernisierung, sondern kann auch für den Abbau von Barrieren und der Verbesserung der Zugänglichkeit von Mietobjekten genutzt werden. Wohnungsbesitzer und Vermieter aus Chemnitz profitieren von einer Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen, wobei die Fördersumme bis zu 50.000 Euro betragen kann. Für Mieter ist dies relevant, da viele Vermieter über diese Förderung gar nicht informiert sind. Häufig ist es der zukünftige Mieter, der darauf hinweist.

Eine andere Förderung speziell für Sachsen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, den die Sächsische Aufbaubank (SAB) zur Verfügung stellt. Für Betroffene stellt sie bis zu 8000 Euro für Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen zur Verfügung. Einen rollstuhlgerechten Umbau fördert sie sogar mit bis zu 20.000 Euro.

Aber auch ganz ohne Förderung ist es machbar, sich seinen Treppenlift einbauen zu lassen. Ein gebrauchter Treppenlift etwa ist bereits ab rund 3.000 Euro zu haben. Und für alle, die einen Treppenlift auf Zeit benötigen, gibt es auch die Möglichkeit, den Treppenlift zu mieten.

Technische Hilfsmittel sind oft der Schlüssel zu mehr Lebensqualität im Alter. Ob von öffentlicher Hand, Banken, Kranken- oder Pflegekassen unterstützt oder nicht – es gibt zahlreiche Wege, um sich einen Treppenlift zu finanzieren.