Mo, 16.04.2018 , 16:57 Uhr

Eklige Funde bei Lebensmittelkontrollen in Dresden

Dresden -  Leckeres Softeis, ein saftiges Steak, ein Glas kühlen Weins, frisches Obst, knackiges Gemüse – klingt appetitlich und ist es in Dresden in der Regel auch. Die Lebensmittelüberwachung hat vergangenes Jahr mehr als 4.000 Betriebe in der Landeshauptstadt kontrolliert. Am Montag hat die Behörde Bilanz gezogen.

Wie in Küchen, an Marktständen und Lagern mit Lebensmitteln umgegangen werden soll, ist streng geregelt. Unserer Gesundheit zuliebe. Und als Gast oder Kunde möchte man sich darauf verlassen können. Die Lebensmittelkontrolleure der Landeshauptstadt Dresden sorgen dafür. „Die Lebensmittelkontrolle in Dresden geschieht auf hohem Niveau. Mit moderner Technik werden Kontrolldaten vor Ort schnell und nachhaltig erfasst. Regelmäßige Kontrollen geben Sicherheit, verhindern Missbrauch und bieten Schutz vor Täuschung und Irreführung des Verbrauchers. Dafür achten wir auf stetigen Personalzuwachs sowie gute Ausbildung und optimale Ausstattung der Lebensmittelkontrolleure“, so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel.

Die Lebensmittelüberwachung in Dresden ist derzeit mit 25 Lebensmittelkontrolleuren, einem Sachbearbeiter für Lebensmittelhygiene und Lebensmittelkontrolle, fünf amtlichen Tierärzte und drei Lebensmittelchemikern unterwegs. Sie kontrollieren in Betrieben, auf Märkten, Messen und bei Festen. 6489 Betriebe insgesamt hat die Lebensmittelüberwachung in Dresden erfasst. 2017 sind davon 4007 Betriebe kontrolliert worden. 8228 Kontrollen waren es insgesamt. Dazu gehören 36 der 529 Primärerzeuger, wie Milchbetriebe, Gartenbaubetriebe, Weinerzeuger. Kontrolliert wurden 94 der 136 Hersteller und Abpacker von Fertiggerichten, Feinkost, Kosmetik, Tabak u. a. Von 136 Importeuren, Exporteuren und Großhändlern z. B. im Obst- und Gemüsegroßhandel und Kühlhäusern bekamen 67 Besuch vom Amt. Einzelhändler, wie Supermärkte, Bäckereifilialen, Drogerien und Internethandelsunternehmen stehen 2116 auf der Liste. Davon sind 1174 kontrolliert worden. Von 3359 Dienstleistungsbetrieben kontrollierten die Fachleute 2458, darunter 1343 Küchen, 94 Hotels, 939 Restaurants, 494 Imbissbetriebe und auch die 429 Tagesmütter und -väter. Auf Hygiene geprüft worden sind im vergangenen Jahr 36 Fleischereien, 72 Bäckereien, 20 Konditoreien und 48 Speiseeishersteller. Das sind 176 Betriebe von insgesamt 198 Herstellern mit Verkauf auf Einzelhandelsebene.
Bei den insgesamt 8228 Kontrollen waren 586 Nachkontrollen und 1972 Kontrollen auf Märkten, Festen, Sonderveranstaltungen und Messen. In Imbiss- und Marktständen werden die bauliche Ausstattung, Ordnung und Sauberkeit und die Bereitstellung von Wasser zum Händewaschen geprüft. Außerdem ist die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen nachzuweisen. Und der Kontrolleur achtet darauf, ob ein Lebensmittelunternehmer, der Prosecco in seiner Getränkekarte auslobt, den auch tatsächlich im Kühlschrank hat und keinen Vino Frizzante. 64 Prozent der Kontrollen fanden in Restaurants, Küchen, Imbiss etc. statt. Im Einzelhandel wurden 28 Prozent der Anbieter überprüft.

Probe ist nicht gleich Probe

Da gibt es Planproben. Sie sind gesetzlich festgelegt. Jeder Lebensmittelkontrolleur hat davon etwa sechs bis sieben pro Monat im Kalender. Eine Verdachtsprobe ist dran, wenn die Eierschecke gar zu gelb und kein Farbstoff gekennzeichnet ist. Oder ein Lebensmittel schmeckt nicht, wie es sollte. Eine Verfolgsprobe wird entnommen, wenn eine Planprobe beanstandet wurde. Geprüft wird dann, ob der Mangel behoben ist. Verfolgsproben sind kostenpflichtig. Beschwerdeprobe sind konkrete Bürgeranliegen. Dresdnerinnen und Dresdner bringen hier Lebensmittel direkt ins Amt, weil sie vermuten, dass etwas nicht stimmt. 2017 waren das unter anderem Kekse mit Maden. Auch wenn der Trend hier zu neuen Alternativen geht und durchaus schon Mehlwurmmehl im Angebot ist, leben sollten sie nicht mehr. Solche Proben gehen an die Landesuntersuchungsanstalt.
Die Kontrolleure entnahmen 2017 insgesamt 2230 Proben in 810 Betrieben. Bei 396 Proben gab es Beanstandungen. Aus gravierenden Verstößen zu den Kontrollen und Beanstandungen bei den Proben resultierten 45 Bußgeldverfahren und zwei Strafanzeigen. Das waren sieben Bußgeldverfahren mehr als 2016, dafür zehn Strafverfahren weniger als im Vorjahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten 2017 in den kontrollierten Betrieben 94 Verstöße fest. 2016 waren es 127. Beanstandet wurden in 40 Prozent der Fälle vor allem die allgemeine Betriebshygiene, die Ordnung und die Sauberkeit. Weitere 30 Prozent betrafen die Eigenkontrolle, die Dokumentationen sowie die Schulung des Personals zum Thema Lebensmittelhygiene. Nicht korrekt waren bei 17 Prozent die Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel. Bei zwei Prozent der Lebensmittel stimmte die Zusammensetzung nicht.

Wie kann man sich eine Lebensmittelkontrolle vorstellen?

Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer Risikobeurteilung des Betriebes durchgeführt: Nach einer Verwaltungsvorschrift wird jeder Betrieb in eine bestimmte Risikoklasse und -kategorie eingeordnet. Aus dieser Eingruppierung ergibt sich die Kontrollfrequenz. So werden z. B. Restaurants und Küchen oder Bäckereien in der Regel vierteljährlich bis halbjährlich, Supermärkte dagegen im Durchschnitt einmal jährlich kontrolliert. Je nach Aufgabe und Größe des Objektes sind ein oder zwei Mitarbeiter vor Ort. Bei einer Plankontrolle gibt es in der Regel zuerst einen Betriebsrundgang. Hier werden Räume, bauliche und hygienische Ausstattung begutachtet und natürlich Ordnung und Sauberkeit. Überprüft werden die Lebensmittel, deren Temperaturen bei Lagerung und Verarbeitung, Haltbarkeit und Kennzeichnung der Inhaltsstoffe. Proben werden entnommen. Aber es geht vor Ort auch in die Büros, um Wartungs- und Reinigungspläne zu prüfen oder Schulungsnachweise und Arbeitsanweisungen für Hygiene und Desinfektion einzusehen. Kontrolliert wird, wie das Unternehmen die Eigenkontrolle realisiert. Ausgestattet sind die Lebensmittelkontrolleure mit mobiler Technik, wie Laptop, Hygienekleidung, geeichte Thermometer, Lupe, Fotoapparat, Probegefäße, Kühltasche sowie Tupfer. Die Kontrollen sind in der Regel unangekündigt. Ausnahmen sind Neueröffnungen. Hier sind die Kontrolleure bei der Abnahme dabei.