Sachsen - Wegen der Lage auf dem Energiemarkt erleichtert der Freistaat den Kommunen das kommunale Haushaltsrecht. Wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilte, betreffe das weitreichende Erleichterungen bei Vorschriften.
Die aktuelle Energiekrise mit noch nie da gewesenen Preissteigerungen habe erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltssituation der sächsischen Kommunen, erklärte Innenminister Armin Schuster. Man unterstütze die Kommunen deshalb durch mehr Flexibilität beim haushalterischen Handeln und durch Entlastungen bei den Verwaltungsvorgaben. Schuster ging auch von erheblichen Auswirkungen auf die Haushaltslage der Kommunen in den kommenden Jahren aus. Die Preissteigerungen in allen Bereichen würden zu Mehrausgaben führen, die auch durch konsequente Sparmaßnahmen nicht vollständig kompensiert werden könnten. Zudem seien Einbrüche bei den Steuereinnahmen zu erwarten sowie geringere Einnahmen aus kommunalen Unternehmen, die bisher zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet werden konnten. Damit die Kommunen ihren Aufgaben auch in dieser besonderen Situation erfüllen könnten, bedürfe es Erleichterungen im Haushaltsrecht. Konkret entfällt etwa die Genehmigungspflicht für das Überschreiten des Höchstbetrages von Kassenkrediten. Aufsichtsbehörden sind dabei lediglich zu unterrichten. Auszahlungen für notwendige Kosten im Zusammenhang mit der Energiekrise können auch vorgenommen werden, wenn dadurch ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Die Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragssatzung entfällt. Der Ergebnishaushalt muss nicht ausgeglichen sein. Faktisch entfalle die Pflicht zum Verhängen von Haushaltssperren. «Nur wenn wir zusammenstehen, können wir die Herausforderungen der Energiekrise bewältigen», so Schuster. (mit dpa)