Di, 27.03.2018 , 15:19 Uhr

Entlastung bei Aufnahme von Asylsuchenden

Dresden - Sachsens Landkreise und kreisfreie Städte sollen mehr Geld für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalten. Außerdem ist geplant, Asylbewerber aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen. Dazu soll noch in diesem Jahr das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) geändert werden. Neben der geplanten Gesetzesänderung tritt am 1. April dieses Jahres ein Erlass zur Wohnsitzauflage auf Landkreisebene für anerkannte Asylbewerber in Kraft. Darauf haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Sächsische Staatsregierung geeinigt.

Die Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern soll rückwirkend erhöht werden. Konkret sieht die Einigung vor, dass die aktuelle Kostenpauschale in Höhe von 9.558 Euro pro untergebrachten Asylbewerber für das Jahr 2017 nachträglich auf 9.885 Euro erhöht wird. Der Differenzbetrag zu den bisher erhaltenen Mitteln in Höhe von rund 7,7 Millionen Euro soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Hintergrund ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen mehr Asylsuchende untergebracht haben, als ursprünglich angenommen. Da mit steigender Zahl der Asylsuchenden auch die Kosten ansteigen, sollen nun die höheren Aufwendungen der Unterbringungsbehörden ausgeglichen werden. Das gleiche Verfahren soll Anfang kommenden Jahres auch für das Jahr 2018 angewendet werden.

Darüber hinaus ist ein Härtefallausgleich in Höhe von acht Millionen Euro geplant, der im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Möglichkeit eröffnet, besonders stark betroffene Kommunen stärker bei den Unterbringungskosten zu entlasten.

Mit einem neuen Gutachten zu den Kosten der kommunalen Ebene in den Jahren 2016 und 2017 wird zudem eine sachgerechte Kostenerstattung der Landkreise und kreisfreien Städte durch den Freistaat auch für die Zukunft sichergestellt.

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Mit dieser Einigung über die Finanzausstattung der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung haben wir der tatsächlichen Entwicklung Rechnung getragen. Der Freistaat stellt sich seiner Verantwortung und lässt die Kommunen nicht allein.“

Mit der geplanten Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes soll gleichzeitig eine längere Wohnsitzverpflichtung in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Freistaates umgesetzt werden. Mit dieser Regelung sollen künftig Asylbewerber aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive so lange in einer der insgesamt neun landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und bei Ablehnung die Ausreise vollzogen wird. „Durch den verlängerten Aufenthalt der Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu ihrer Ausreise wird sich die Anzahl der Asylsuchenden, die auf die Landkreise verteilt werden, verringern. Auch damit entlasten wir die Kommunen in unserem Land“, sagte Innenminister Roland Wöller.

Nach einer Befassung des Kabinetts mit den Änderungen im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz soll der Gesetzentwurf noch im Sommer dieses Jahres in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.

Das Gesetz regelt die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern im Freistaat. Zudem legt es den Umfang der Kostenerstattung für die in den Landkreisen und Kreisfreien Städten entstandenen Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern durch den Freistaat fest.

Neben den zusätzlichen Finanzmitteln und der Wohnsitzverpflichtung in den EAEs, soll künftig in Sachsen eine sogenannte Wohnsitzauflage auf Landkreisebene für eine bessere Verteilung der anerkannten Schutzberechtigten im Freistaat sorgen. Auch darauf haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung geeinigt. So sollen alle anerkannten Asylbewerber künftig in dem Landkreis bleiben, dem sie im Rahmen des Asylverfahrens zugeteilt wurden. Die Landkreise haben zudem die Möglichkeit, eine Wohnsitzauflage für einen ganz bestimmten Ort auszusprechen. Derzeit sind anerkannte Asylbewerber frei, wo sie ihren Wohnsitz innerhalb Sachsens nehmen.

„Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich die Asylbewerber nach ihrer Anerkennung nur an einigen wenigen Orten im Land, insbesondere den großen Städten, konzentrieren. Diese ungleiche Verteilung sorgt mitunter für Probleme bei der Integration und bei der Akzeptanz in der Bevölkerung“, betonte der Innenminister.

Ob und wo eine Wohnsitzauflage ausgesprochen wird, müssen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Ausländerbehörden entscheiden. Das Sächsische Innenministerium hat dazu einen Erlass herausgegeben, der die genauen Rahmenbedingungen und die Verfahrensweise einer landesinternen Wohnsitzauflage regelt. Dieser tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern