Mi, 27.06.2018 , 15:01 Uhr

Entlastung gemeinnütziger Vereine

Dresden - Sachsen unterstützt eine Bundesratsinitiative zur Steuererleichterung für gemeinnützige Vereine. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzliche Freigrenze für die Einnahmen sogenannter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe auf 45.000 Euro anzuheben.

Hierzu äußert sich Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Wir wollen mit dieser Initiative den vielen Tausend Ehrenamtlern den Rücken stärken, die mit ihrem Engagement das Miteinander in Sportvereinen sowie in kulturellen und karitativen Organisationen fördern. Neben der Steuerentlastung durch die höhere Freigrenze verringert sich auch der bürokratische Aufwand in den betreffenden Vereinen, weil eine Steuererklärung in der Regel dann nur noch alle drei Jahre abzugeben ist.“

Die Freigrenze bezieht sich auf die Bruttoeinnahmen aus sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bei steuerbegünstigen Körperschaften wie z. B. bei gemeinnützigen Vereinen.

Typische wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind Vereinsgaststätten, Basare oder Straßenfeste. Übersteigen daraus die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer nicht die Freigrenze, sind etwaige Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Gewinne und Einnahmen aus dem sogenannten ideellen Bereich, also dem eigentlich gemeinnützigen Ziel entsprechend der Vereinssatzung, das die Grundlage für die Gemeinnützigkeit ist, werden hingegen generell nicht besteuert.