Sachsen- Der Prozess um den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und der vorläufigen Niederlegung seiner Amtsgeschäfte dauert noch an. Wie das Dienstgericht für Richter mitteilt, wird sich die Entscheidungsfindung weiter hinauszögern. Im ursprünglichen Antrag sollte Maier schon am 14. März in den Ruhestand versetzt werden.
Die Entscheidung des Dienstgerichts für Richter zum Verbot der Führung der Amtsgeschäfte des früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier verzögert sich. Das Dienstgericht gibt dafür prozessuale Gründe an. Die Kammer des Dienstgerichts für Richter hat dem Kölner Rechtsanwalt Jens Maiers Akteneinsicht über das Amtsgericht Köln gewährt. Nach der Akteneinsicht möchte der Anwalt sich zu dem Antrag äußern. Dadurch würde sich, laut Gericht, der Prozess verzögern und der Zeitpunkt der Entscheidung sei noch nicht absehbar.
Der Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist am 11. Februar 2022 eingegangen. Ziel des Antrages ist es, den AfD-Politiker und ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jens Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Denn dieser will, nachdem er nicht erneut in den Bundestag einziehen konnte, seine Tätigkeit als Richter wieder aufnehmen. Eigentlich hat der Antrag darauf abgezielt, dass Maier ab 14. März 2022 in den Ruherstand versetzt wird, allerdings kann diese Frist nun nicht mehr eingehalten werden. Sollte Maier in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden, wird diese Versetzung nun deutlich später stattfinden.